Foto- und Drehgenehmigungen am Flughafen

Informationen und Preise zu Foto- und Filmaufnahmen

Redaktionelle Anfragen

Die Genehmigung redaktioneller und aktueller Berichterstattung liegt bei der Geschäftsführung der Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG.

Email-Kontakt: presse@airport-hof-de

Öffentliche Berichterstattung

Bitte beachten Sie, dass Film- und/oder Fotoaufnahmen zur aktuellen Berichterstattung ebenfalls anmelde- und genehmigungspflichtig sind. Diese Aufnahmen durch offizielle Journalisten und Reporter im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung in Presse, Rundfunk und Fernsehen sind von den Gebühren befreit.

Anfragen für Private Foto- und Filmaufnahmen

Private Nutzer:

Fotoaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:

  • kostenfrei bis 2 Std. 
  • danach einmalig 20,00 €

Fotoaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen: pauschal 50,00 €


Filmaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:

  • kostenfrei bis 2 Std. 
  • danach einmalig 30,00 € 

Filmaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen pauschal 100,00 €

Die Nutzungsdauer für private Nutzer beträgt maximal 4 Stunden!

Regeln für Ihre Film- und Fotoaufnahmen am Airport

Folgenden Regeln und Bedingungen für Gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen sind zu beachten: 

Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig.  

Die Abrechnung richtet sich nach Zeit, Aufwand und benutzten Bereichen. 

Für tagesaktuelle, journalistische Zwecke (öffentliche Berichterstattung) sind Foto- und Drehtermine kostenfrei, aber bei der Flughafenverwaltung anmeldepflichtig:

Telefon: +49 (0) 9292 977-131 oder -361 

Telefax: +49 (0) 9292 977-135 

E-Mail: presse@airport-hof.de oder online: www.airport-hof.de/photosession 

Bedingungen:

  • Film- oder Fototeams sind verpflichtet, die Dreharbeiten mit einer eigenen Haftpflichtversicherung abzusichern. 
  • Die Flughafen Hof-Plauen GmbH ist von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freigestellt.
  • Für die beantragte Nutzung wird von der FHP ein Einweisungs-/Nutzungsprotokoll (Checkliste) gegen angelegt.
  • Jedes Film- oder Foto Team benennt einen Verantwortlichen, der durch seine Unterschrift für die Beachtung dieser Regeln und der Flugplatzbenutzungsordnung (FBO) verantwortlich zeichnet. 
  • Foto-/Filmarbeiten in den freigabepflichtigen Bereichen (Piste und/oder Rollwege) sind nur nach vorheriger Einweisung, Genehmigung und Flugverkehrskontrollfreigabe mit Funkverbindung möglich. Auf Anweisung des Towers ist der freigabepflichtige Bereich binnen 10 min vollständig zu räumen!
  • Film- und Fotoarbeiten sind im öffentlichen Bereich des Flughafens auch ohne Begleitung möglich. 
  • Das Team meldet sich zu Beginn der Dreharbeiten am TOR 1 / GAT-Eingang beim Betriebsdienst an. 
  • Für alle Film- und Fotoarbeiten, die nicht aus tagesaktuellem Anlass gemacht werden müssen, gilt eine Anmeldefrist von mindestens 14 Tagen. 
  • Bei der Anmeldung bitte Zeitrahmen, Drehorte und Anzahl der Teilnehmer angeben. 
  • Das FHP-Personal darf nur nach direkter Anfrage und mit vorheriger Genehmigung der FHP-Geschäftsführung gefilmt werden (Recht am eigenen Bild). 
  • Aufnahmen von Einrichtungen und Fahrzeugen eines Automobilerprobungsbetriebes am Flughafen sind in jedem Fall untersagt oder, wenn unvermeidlich, in der Postproduction unkenntlich zu machen. 
  • Grundsätzlich sind alle Kennzeichen von aufgenommenen Luftfahrzeugen unkenntlich zu machen (verpixeln, retuschieren).
  • Kabel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gezogen werden, da sie eine Behinderung oder Unfallquelle für Passagiere und das Betriebspersonal darstellen können. 
  • Bei Aufnahmen mittels Drohnen/UAS auf dem Gelände ist die Produktionsfirma oder der Verantwortliche für die Einholung zusätzlicher Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. durch die Luftfahrtbehörden) selbst zuständig und hat diese bei der Luftaufsichtsstelle/Tower vor Aufnahmebeginn vorzulegen. Der Einsatz selbst ist jeweils mit dem Tower zu koordinieren. 
  • Die Genehmigung zur Ausstrahlung gilt nur für Sendungen als erteilt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den angemeldeten Arbeiten stehen. 
  • Eine spätere Ausstrahlung zur Bebilderung/Illustration anderer Themen/Beiträge ist unzulässig und wird hiermit untersagt bzw. muss daher einzeln genehmigt werden (kostenpflichtig). 
  • Die Flughafen Hof-Plauen GmbH erhält von den Aufnahmen grundsätzlich ein Belegexemplar.  
  • Bei strittigen Fragen entscheidet die FHP-Geschäftsführung bzw. der Tower unmittelbar. 
  • Die genannten Regeln und Bedingungen sind verbindlich!

Anfragen für Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen

Film- und Fotoaufnahmen an unserem Airport für die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich anmelde- und genehmigungspflichtig.

Die Abrechnung erfolgt nach benötigten Stunden und Aufwand gemäß unserer Preisliste für “Leistungen und Services” in ihrer jeweils gültigen Fassung (siehe auch unseren Foto-Film-Flyer).

Für Anfragen nutzen Sie bitte das unten stehende Formular – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot und klären Ihre Fragen.

foto-flyer-ilu

    Welche Art Aufnahmen sind geplant?

    Auf welchen Flächen soll fotografiert/gefilmt werden?


    Flugbetriebsflächen grundsätzlich nur nach Absprache und Verfügbarkeit!

    Fotoaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
    kostenfrei bis 2 Std.
    danach einmalig 20,00 €
    Fotoaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen: pauschal 50,00 €

    Filmaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
    kostenfrei bis 2 Std.
    danach einmalig 30,00 €
    Filmaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen pauschal 100,00 €

    Die Nutzungsdauer für private Nutzer beträgt maximal 4 Stunden!

    Auf welchen Flächen soll fotografiert/gefilmt werden?


    Flugbetriebsflächen grundsätzlich nur nach Absprache und Verfügbarkeit!

    Geplante Aufnahmedauer?

    Ist der Einsatz von Drohnen geplant?

    Wo sollen mit Drohnen Aufnahmen gemacht werden?


    Flugbetriebsflächen grundsätzlich nur nach Absprache und Verfügbarkeit!

    Öffentliche Berichterstattung:
    Aufnahmen (Foto und/oder Film/Video) durch offizielle Journalisten und Reporter im
    Rahmen der öffentlichen Berichterstattung durch Presse, Rundfunk und Fernsehen sind
    von den Gebühren befreit.

    Wünschen Sie zusätzlich ein Interview mit der Geschäftsführung?

    Der Sendestatus wir Ihnen hier angezeigt: