Informationen und Preise zu Foto- und Filmaufnahmen
Redaktionelle Anfragen
Die Genehmigung redaktioneller und aktueller Berichterstattung liegt bei der Geschäftsführung der Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG.
Email-Kontakt: presse@airport-hof.de
Regeln für Ihre Film- und Fotoaufnahmen am Airport
Folgenden Regeln und Bedingungen für Gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen sind zu beachten:
Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Abrechnung richtet sich nach Zeit, Aufwand und benutzten Bereichen.
Für tagesaktuelle, journalistische Zwecke (öffentliche Berichterstattung) sind Foto- und Drehtermine kostenfrei, aber bei der Flughafenverwaltung anmeldepflichtig:
Telefon: +49 (0) 9292 977-131 oder -361
Telefax: +49 (0) 9292 977-135
E-Mail: presse@airport-hof.de oder online: www.airport-hof.de/photosession
Bedingungen:
- Film- oder Fototeams sind verpflichtet, die Dreharbeiten mit einer eigenen Haftpflichtversicherung abzusichern.
- Die Flughafen Hof-Plauen GmbH ist von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freigestellt.
- Für die beantragte Nutzung wird von der FHP ein Einweisungs-/Nutzungsprotokoll (Checkliste) gegen angelegt.
- Jedes Film- oder Foto Team benennt einen Verantwortlichen, der durch seine Unterschrift für die Beachtung dieser Regeln und der Flugplatzbenutzungsordnung (FBO) verantwortlich zeichnet.
- Foto-/Filmarbeiten in den freigabepflichtigen Bereichen (Piste und/oder Rollwege) sind nur nach vorheriger Einweisung, Genehmigung und Flugverkehrskontrollfreigabe mit Funkverbindung möglich. Auf Anweisung des Towers ist der freigabepflichtige Bereich binnen 10 min vollständig zu räumen!
- Film- und Fotoarbeiten sind im öffentlichen Bereich des Flughafens auch ohne Begleitung möglich.
- Das Team meldet sich zu Beginn der Dreharbeiten am TOR 1 / GAT-Eingang beim Betriebsdienst an.
- Für alle Film- und Fotoarbeiten, die nicht aus tagesaktuellem Anlass gemacht werden müssen, gilt eine Anmeldefrist von mindestens 14 Tagen.
- Bei der Anmeldung bitte Zeitrahmen, Drehorte und Anzahl der Teilnehmer angeben.
- Das FHP-Personal darf nur nach direkter Anfrage und mit vorheriger Genehmigung der FHP-Geschäftsführung gefilmt werden (Recht am eigenen Bild).
- Aufnahmen von Einrichtungen und Fahrzeugen eines Automobilerprobungsbetriebes am Flughafen sind in jedem Fall untersagt oder, wenn unvermeidlich, in der Postproduction unkenntlich zu machen.
- Grundsätzlich sind alle Kennzeichen von aufgenommenen Luftfahrzeugen unkenntlich zu machen (verpixeln, retuschieren).
- Kabel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gezogen werden, da sie eine Behinderung oder Unfallquelle für Passagiere und das Betriebspersonal darstellen können.
- Bei Aufnahmen mittels Drohnen/UAS auf dem Gelände ist die Produktionsfirma oder der Verantwortliche für die Einholung zusätzlicher Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. durch die Luftfahrtbehörden) selbst zuständig und hat diese bei der Luftaufsichtsstelle/Tower vor Aufnahmebeginn vorzulegen. Der Einsatz selbst ist jeweils mit dem Tower zu koordinieren.
- Die Genehmigung zur Ausstrahlung gilt nur für Sendungen als erteilt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den angemeldeten Arbeiten stehen.
- Eine spätere Ausstrahlung zur Bebilderung/Illustration anderer Themen/Beiträge ist unzulässig und wird hiermit untersagt bzw. muss daher einzeln genehmigt werden (kostenpflichtig).
- Die Flughafen Hof-Plauen GmbH erhält von den Aufnahmen grundsätzlich ein Belegexemplar.
- Bei strittigen Fragen entscheidet die FHP-Geschäftsführung bzw. der Tower unmittelbar.
- Die genannten Regeln und Bedingungen sind verbindlich!
Anfragen für Private Foto- und Filmaufnahmen
Private Nutzer:
Fotoaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
- kostenfrei bis 2 Std.
- danach einmalig 20,00 €
Fotoaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen: pauschal 50,00 €
Fotoaufnahmen auf Testtrack/Multilane pauschal 50,00 €
Filmaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
- kostenfrei bis 2 Std.
- danach einmalig 30,00 €
Filmaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen pauschal 100,00 €
Filmaufnahmen auf Testtrack/Multilane pauschal 75,00 €
Die Nutzungsdauer für private Nutzer beträgt maximal 4 Stunden!
Öffentliche Berichterstattung
Bitte beachten Sie, dass Film- und/oder Fotoaufnahmen zur aktuellen Berichterstattung ebenfalls anmelde- und genehmigungspflichtig sind. Diese Aufnahmen durch offizielle Journalisten und Reporter im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung in Presse, Rundfunk und Fernsehen sind von den Gebühren befreit.
Anfragen für Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen
Film- und Fotoaufnahmen an unserem Airport für die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich anmelde- und genehmigungspflichtig.
Die Abrechnung erfolgt nach benötigten Stunden und Aufwand gemäß unserer Preisliste für „Leistungen und Services“ in ihrer jeweils gültigen Fassung (siehe auch unseren Foto-Film-Flyer).
Für Anfragen nutzen Sie bitte das unten stehende Formular – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot und klären Ihre Fragen.