Foto- und Drehgenehmigungen am Flughafen

Informationen und Preise zu Foto- und Filmaufnahmen

Redaktionelle Anfragen

Die Genehmigung redaktioneller und aktueller Berichterstattung liegt bei der Geschäftsführung der Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG.

Email-Kontakt: presse@airport-hof.de

Folgenden Regeln und Bedingungen für Gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen sind zu beachten: 

Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig.  

Die Abrechnung richtet sich nach Zeit, Aufwand und benutzten Bereichen. 

Für tagesaktuelle, journalistische Zwecke (öffentliche Berichterstattung) sind Foto- und Drehtermine kostenfrei, aber bei der Flughafenverwaltung anmeldepflichtig:

Telefon: +49 (0) 9292 977-131 oder -361 

Telefax: +49 (0) 9292 977-135 

E-Mail: presse@airport-hof.de oder online: www.airport-hof.de/photosession 

Bedingungen:

  • Film- oder Fototeams sind verpflichtet, die Dreharbeiten mit einer eigenen Haftpflichtversicherung abzusichern. 
  • Die Flughafen Hof-Plauen GmbH ist von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freigestellt.
  • Für die beantragte Nutzung wird von der FHP ein Einweisungs-/Nutzungsprotokoll (Checkliste) gegen angelegt.
  • Jedes Film- oder Foto Team benennt einen Verantwortlichen, der durch seine Unterschrift für die Beachtung dieser Regeln und der Flugplatzbenutzungsordnung (FBO) verantwortlich zeichnet. 
  • Foto-/Filmarbeiten in den freigabepflichtigen Bereichen (Piste und/oder Rollwege) sind nur nach vorheriger Einweisung, Genehmigung und Flugverkehrskontrollfreigabe mit Funkverbindung möglich. Auf Anweisung des Towers ist der freigabepflichtige Bereich binnen 10 min vollständig zu räumen!
  • Film- und Fotoarbeiten sind im öffentlichen Bereich des Flughafens auch ohne Begleitung möglich. 
  • Das Team meldet sich zu Beginn der Dreharbeiten am TOR 1 / GAT-Eingang beim Betriebsdienst an. 
  • Für alle Film- und Fotoarbeiten, die nicht aus tagesaktuellem Anlass gemacht werden müssen, gilt eine Anmeldefrist von mindestens 14 Tagen. 
  • Bei der Anmeldung bitte Zeitrahmen, Drehorte und Anzahl der Teilnehmer angeben. 
  • Das FHP-Personal darf nur nach direkter Anfrage und mit vorheriger Genehmigung der FHP-Geschäftsführung gefilmt werden (Recht am eigenen Bild). 
  • Aufnahmen von Einrichtungen und Fahrzeugen eines Automobilerprobungsbetriebes am Flughafen sind in jedem Fall untersagt oder, wenn unvermeidlich, in der Postproduction unkenntlich zu machen. 
  • Grundsätzlich sind alle Kennzeichen von aufgenommenen Luftfahrzeugen unkenntlich zu machen (verpixeln, retuschieren).
  • Kabel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gezogen werden, da sie eine Behinderung oder Unfallquelle für Passagiere und das Betriebspersonal darstellen können. 
  • Bei Aufnahmen mittels Drohnen/UAS auf dem Gelände ist die Produktionsfirma oder der Verantwortliche für die Einholung zusätzlicher Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. durch die Luftfahrtbehörden) selbst zuständig und hat diese bei der Luftaufsichtsstelle/Tower vor Aufnahmebeginn vorzulegen. Der Einsatz selbst ist jeweils mit dem Tower zu koordinieren. 
  • Die Genehmigung zur Ausstrahlung gilt nur für Sendungen als erteilt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den angemeldeten Arbeiten stehen. 
  • Eine spätere Ausstrahlung zur Bebilderung/Illustration anderer Themen/Beiträge ist unzulässig und wird hiermit untersagt bzw. muss daher einzeln genehmigt werden (kostenpflichtig). 
  • Die Flughafen Hof-Plauen GmbH erhält von den Aufnahmen grundsätzlich ein Belegexemplar.  
  • Bei strittigen Fragen entscheidet die FHP-Geschäftsführung bzw. der Tower unmittelbar. 
  • Die genannten Regeln und Bedingungen sind verbindlich!

Private Nutzer:

Fotoaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:

  • kostenfrei bis 2 Std. 
  • danach einmalig 20,00 €

Fotoaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen: pauschal 50,00 €

Fotoaufnahmen auf Testtrack/Multilane pauschal 50,00 €


Filmaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:

  • kostenfrei bis 2 Std. 
  • danach einmalig 30,00 € 

Filmaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen pauschal 100,00 €

Filmaufnahmen auf Testtrack/Multilane pauschal 75,00 €

Die Nutzungsdauer für private Nutzer beträgt maximal 4 Stunden!

Bitte beachten Sie, dass Film- und/oder Fotoaufnahmen zur aktuellen Berichterstattung ebenfalls anmelde- und genehmigungspflichtig sind. Diese Aufnahmen durch offizielle Journalisten und Reporter im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung in Presse, Rundfunk und Fernsehen sind von den Gebühren befreit.

Anfragen für Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen

Film- und Fotoaufnahmen an unserem Airport für die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich anmelde- und genehmigungspflichtig.

Die Abrechnung erfolgt nach benötigten Stunden und Aufwand gemäß unserer Preisliste für „Leistungen und Services“ in ihrer jeweils gültigen Fassung (siehe auch unseren Foto-Film-Flyer).

Für Anfragen nutzen Sie bitte das unten stehende Formular – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot und klären Ihre Fragen.

Antrag auf Foto- und/oder Drehgenehmigung am Flughafen


    Um welche Art von Aufnahmen handelt es sich?

    Welche Aufnahmen möchten machen Sie?

    Bitte beachten Sie, dass Film- und/oder Fotoaufnahmen zur aktuellen Berichterstattung ebenfalls anmelde- und genehmigungspflichtig sind.
    Diese Aufnahmen durch offizielle Journalisten und Reporter im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung in Presse, Rundfunk und Fernsehen sind jedoch von den Gebühren befreit.

    Hinweise für Private Nutzer:
    Fotoaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
    kostenfrei bis 2 Std.
    danach einmalig 20,00 €
    Fotoaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen: pauschal 50,00 €

    Filmaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
    kostenfrei bis 2 Std.
    danach einmalig 30,00 €
    Filmaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen pauschal 100,00 €

    Die Nutzungsdauer für private Nutzer beträgt maximal 4 Stunden!


    Sollen Drohnen zum Einsatz kommen?

    Falls JA:
    Ich/Wir bestätige(n) hiermit, dass für die Drohne(n) alle Dokumente und ggf Versicherungsnachweise in aktueller Form vorliegen und der Drohnensteuer über die notwendigen Berechtigungen verfügt.


    Aufnahmetag und Zeitraum:

    Am/Ab Datum (Pflichtfeld): Bis Datum (nur bei mehreren Tagen):

    Aufnahmezeit von/bis:


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