Bürger-Informationen

Auf dieser Seite wollen wir Sie umfassend über allgemeine und spezielle Themen informieren. Bitte treffen Sie eine Auswahl, um zum jeweiligen Infothema zu springen:

Regeln zu Luftballons, Drohnen & UAS, Drachensteigen

Immer wieder wenden sich Bürger mit den verschiedensten Anliegen an uns, wenn es um Veranstaltungen unter Nutzung des Luftraums geht.

Damit es Ihnen leichter fällt, Ihre Vorhaben durchzuführen, geben wir Ihnen hier eine Übersicht, was es alles zu beachten gibt bzw. welche Ansprechpartner, Genehmigungen oder Freigaben sie von der Behörden und Flugsicherung benötigen.

Welcher Luftraum ist betroffen?

Sie können die Karte vergrößern, Ihren Ort suchen sowie links oben über den Pfeil Details abrufen.

Innerhalb der Kontrollzone Hof (CTR = kontrollierter Luftraum) gibt es noch einen “Inneren UAS”-Bereich (No-Fly-Zone) von 8 x 4 Km. In beiden Bereichen werden für Vorhaben im Rahmen des §21 LuftVO immer Flugverkehrskontrollfreigaben der Platzkontrollstelle Hof (Tower Hof) benötigt.

Unberührt hiervon sind ggf. zusätzliche behördliche Genehmigungen (z.B. des Luftamtes, des Ordnungsamtes, der Polizei etc.).

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Antrags- und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt.

Übersicht Antrag und Kontakt

Luftballone in der CTR

Innerhalb der CTR Hof ist für Aufstiege von Kinder-Luftballonen der Tower Hof zuständig.

Onlineformular Hof

Auflagen:

  • Antrag: JA, online hier
  • Freigabe: JA, die Freigabe wird durch den diensthabenden Lotsen in unserem Tower am Aufstiegstag mindestens 10 min vor der geplanten Zeit telefonisch an den Antragsteller erteilt.

Luftballone außerhalb CTR

Außerhalb der CTR Hof ist die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zuständig:

DFS-Onlineformular

Auflagen:

  • Antrag: JA Online und
  • Freigabe: JA, wenn der Aufstieg zwar außerhalb von Kontrollzonen stattfindet aber mehr als 500 Ballone gleichzeitig aufgelassen werden.

Drohnen & UAS

Innerhalb der CTR Hof und 8×4 Km-No-Fly-Zone ist für UAS und Drohnen der Tower Hof zuständig.

Onlineformular Hof

Auflagen:

  • Antrag: JA, online hier
  • Freigabe: JA, die Freigabe wird durch den Diensthabenden Lotsen am Aufstiegstag mindestens 10 min vor der geplanten Zeit telefonisch an den Antragsteller erteilt.

Drachensteigen

Das Aufsteigenlassen von Drachen/Schirmdrachen in weniger als 1,5 Km Entfernung von der Flugplatzbegrenzung (Zaun) ist verboten!

Das Steigenlassen außerhalb dieses Bereichs bedarf einer Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde, wenn das Halteseil länger als 100m ist.

Bei Seillängen über 100m ist das Seil bei Tage durch Fähnchen etc. kenntlich zu machen.

Sonstige Aktivitäten

AktivitätVorschriftenZuständige Behörden
FeuerwerkIm Abstand von weniger als 1,5 Km von der Flugplatzbegrenzung (Zaun) verboten!
Außerhalb dieses Bereichs, wenn die Aufstiegshöhe 300 m überschreitet.
Luftamt Nordbayern, Ordnungsamt
Laser-/HochleistungsscheinwerferDer Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere von Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden, bedürfen der vorherigen Erlaubnis!Luftamt Nordbayern
FesselballoneAufstieg von Fesselballonen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werdenLuftamt Nordbayern
Sky-LaternenDer Aufstieg von Himmelslaternen ist in Deutschland aus Brandschutzgründen verboten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Landesluftfahrtbehörde.Zuständige Luftfahrtbehörde, Ordnungsamt

Online-Antrag für Ihr Vorhaben

    Welche Besondere Nutzung des Luftraums in der Kontrollzone Hof möchten Sie beantragen?

    (Mindestens 1 Option wählen!)


    * = Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden!

    Angaben zur geplanten Nutzung des Luftraums*:

    FEHLER: Sie müssen erst mindestens ein Aufstiegsvorhaben am Beginn des Formulars ausgewählt haben!

    Angaben zum Aufstieg von Kinderluftballonen:

    Angaben zum Aufstieg von Drohnen:

    Bei Drohnen/UAS über 250g:

    Sie können den Antrag erst versenden, wenn Sie in nachfolgenden Hinweis eingewillig haben!


    Lärmbeschwerden

    Immer wieder kommt es vereinzelt vor, dass vermeintlich Luftfahrzeugführer zu niedrig über bewohntes Gebiet geflogen sind. Sollte sich dies häufen, wäre der Lärmschutz entsprechend betroffen.

    Anfragen und Hinweise zu möglichen Lärmschutzverstößen richten Sie bitte nicht an den Tower Hof, sondern an folgende für uns zuständige Behörde:

    Luftamt Nordbayern
    Telefon: +49 (0)911 52700-39
    Fax: +49 (0)911 52700-51
    E-Mail: fluglaerm@reg-mfr.bayern.de

    Lärmtelefon mit Mailbox: +49 (0)911 28500865


    Trainingsflüge der Bundeswehr

    Wir haben für Sie die häufigsten Fragen hier zusammengestellt:

    Antwort: JA

    Die Begründung ist einfach:

    Der Flughafen Hof ist als Verkehrslandeplatz für den öffentlichen Luftverkehr genehmigt und zugelassen. Als solcher steht er allen Luftfahrzeugen gemäß Betriebsgenehmigung zur Nutzung zur Verfügung. Hier wird nicht zwischen Zivil und militärisch (egal ob Bundeswehr oder NATO-Staaten) unterschieden!

    Einschränkung für eine Nutzung von zivilen Verkahrslandeplätzen ergeben sich daher maximal aus der örtlichen Infrastruktur, Pistenlänge und -breite, Vorfeldgrößen, Tragfähigkeit der Flugbetriebsflächen und dem vorhandenen Brandschutz.

    Selbst umgekehr dürfen zivile LFZ mit Genehmigung des Standortkommandanten auf rein militärischen Flugplätzen landen.

    Wie bereits erwähnt, kann unser Flughafen jederzeit auch von militärischen LFZ angeflogen werden.

    Neben Durchflügen durch unsere Kontrollzone, gibt es natürlich auch Landungen und Starts von Militärshubschraubern verschiedenster Größe und Nationalität.

    Was machen diese Hubschrauber bei uns?

    Kleinere Hubschrauber (z.B. EC35 und EC45) – teilweise auch in ziviler Lackierung – führen Ausbildungsflüge für zukünftige Militärpiloten zu/von uns nach Sicht- und Instrumentenflugregeln durch und nutzen die Gelegenheit zwischen den Flügen zur Betankung.

    Größere Hubschrauber (z.B. CH53 der Bundeswehr, US Army Black Hawks) kommen zur Betankung. Gerade die beiden CH53-Geschwader in Laupheim und Holzdorf nutzen diese Möglichkeit, da sich Hof genau auf Hälfte der Strecke befindet.

    Außerdem wurde Hof in der Vergangenheit durch die CH53 Hubschrauber auch als Tankbasis bei Flügen zur Waldbrandbekämpfung genutzt.

    Die Bundeswehr hält sich an sämtliche An- und Abflugverfahren wie andere Flugzeuge auch. Dies betrifft bei Sichtflug das Einhalten der Platzrunde, aber auch das Vermeiden von Überflügen über bebautem Gebiet soweit dies mit einem LFZ dieser Größenordnung möglich. Es kann also nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Flugzeuge als tief und laut wahrgenommen werden, tatsächlich aber die Flugroute, Platzrunde und An-/Abflug aber im Rahmen des Erlaubten liegt.

    Kurz um: Ja!

    Wobei zu beachten ist, dass eine große Maschine (z.B. A400M) in gleicher Höhe aufgrund der Größe immer niedriger wirkt, als eine kleine Propellermaschine.

    Militärische Flüge halten sich stets an die geltenden Luftfahrtregeln (Sicherheitsmindeshöhe für Sichtflüge), dürfen aber davon auch abweichen. Dies betrifft auch das Unterschreiten der Mindesthöhe, da hier andere Regularien gelten.

    Grundsätzlich fliegen die Maschinen bei Sichtflügen in einem Höhenband von ca. 500 FT (=150m überGrund) bis 1500FT (= 500m über Grund). Zum Zwecke der Landung und des Starts darf die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten werden.

    Da es in einer Kontrollzone wie Hof keine veröffentlichten Platzrunden gibt (die dem Piloten zur Einteilung seiner Landevorbereitungen dienen und immer etwa 1000 FT höher als die Flugplatzhöhe üNN angelegt sind), teilt sich der Pilot seine Platzrunde selbst ein. Es sei denn er bekommt eine entsprechende Anweisung des Towerlotsen.

    So kommt es, dass bei einer Platzrunde ein Haus überflogen wird und bei der nächsten ggf. nicht. Alle Piloten sind bemüht größere Ortschaften zu meiden, sofern dies die Leistungsdaten des Luftfahrzeuges zulassen. Sicherheit geht vor!

    Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt.

    Einfach beantwortet, macht es immer einen Unterschied, ob man einen Leerflug zu Trainingszwecken durchführt, oder ob man Passagiere und deren Gepäck befördert.

    Im Fall der Transportflugzeuge der Bundeswehr wird kein oder wenn dann nur bestimmtes Material zu Übungszwecken geladen. Dabei gibt sich die Bundeswehr eigene Regularien hinsichtlich des Abfluggewichtes, damit ein Betrieb bei uns auch sicher und erfolgreich durchgeführt werden kann.

    Im Passagierbereich hingegen geben sich die Airlines oft über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus zusätzliche eigene Regularien für den Betrieb und schreiben diese in das sog. “Flight Operations Manual”.

    Dort legt die Airline bspw. fest, dass nur Flughäfen mit aktiver Flugsicherung, Sicherheitsbereich, Instrumentenanflugverfahren, Hindernisfreihöhen und auch einer Mindestlandebahnlänge abhängig vom jeweiligen Flugzeugmuster angeflogen werden dürfen. Hier lief die Entwicklung ab den 1990er Jahren zu großen Flugzeugmodellen der Muster Boeing 737 und Airbus A320 etc. hin. Für diese Typen wäre ein Betrieb auf unserer Landebahn zwar technisch teilweise möglich, aber jedoch wegen weiterer, einschränkender Regularien nicht wirtschaftlich genug.

    In diesem Zusammenhang fragen viele Bürger auch:

    Warum Passagierflugzeuge auf kurzen Landebahnen im Mittelmeerraum fliegen und bei uns aber nicht?

    Ohne zu weit in die Flugphysik einzutauchen: Die Höhe des Flugplatzes über dem Meeresspiegel, Temperatur, Luftfeuchte, Luftdruck und sich daraus ergebend die Dichtehöhe sind auf Meeresniveau anders (besser) als bei uns mit einer Höhe von rund 600 m üNN. Würde man unsere Pistenlänge von 1480m unter Idealbedingungen auf Meeresniveau herunterrechen, würde dort die Hälfte der Länge ausreichen. Soviel macht alleine der Höhenunterschied aus…

    Laut Mitteilung der Bundeswehr plant diese max. 8 mal im Monat unseren Flughafen für Trainingszwecke der Flugzeugtypen A400M und C130J Hercules zu nutzen.

    Das wissen wir leider auch nicht.

    Die Bundeswehr plant ihre Trainingsflüge eigenverantwortlich. Im besten Fall bekommen wir eine generelle Ankündigung per Email und aufgrund dessen mit max. 1 Stunde Vorlauf einen Flugplan übermittelt. Aber auch ein spontaner Funkspruch bei taktischen Sichtflügen kurz vor der Kontrollzone (CTR) würde für einen Anflug ausreichen, was aber nicht im Voraus planbar ist.

    Auch die Flugpläne sind nicht verbindlich, solange die Maschinen nicht tatsächlich gestartet sind, so kann es noch zu Verzögerungen oder gar Streichungen des Flugvorhabens kommen.


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