Foto- und Drehgenehmigungen
Sie planen Foto- oder Filmaufnahmen auf dem Gelände des Flughafens Hof-Plauen? Wir bieten Unternehmen, Agenturen, Medienschaffenden sowie Privatleuten die Möglichkeit, professionelle Aufnahmen in einem einzigartigen Luftfahrtumfeld durchzuführen. Ob Imagefilm, Werbekampagne oder Pressearbeit – mit einer vorherigen Genehmigung unterstützen wir Sie bei der effizienten Planung und Durchführung Ihrer Produktion. Nutzen Sie unser Onlineformular für eine reibungslose Antragstellung.
Informationen und Preise zu Foto- und Filmaufnahmen
Redaktionelle Anfragen
Die Genehmigung redaktioneller und aktueller Berichterstattung liegt bei der Geschäftsführung der Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG.
Anfrage/Anfrageformular für Drehgenemigung
Email-Kontakt: presse(at)airport-hof.de
Anfragen für Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen
Film- und Fotoaufnahmen an unserem Airport für die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich anmelde- und genehmigungspflichtig.
Die Abrechnung erfolgt nach benötigten Stunden und Aufwand gemäß unserer Preisliste für „Leistungen und Services“ in ihrer jeweils gültigen Fassung
Für Anfragen nutzen Sie bitte das unten stehende Formular – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot und klären Ihre Fragen.
Folgenden Regeln und Bedingungen für Gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen sind zu beachten:
Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Abrechnung richtet sich nach Zeit, Aufwand und benutzten Bereichen.
Für tagesaktuelle, journalistische Zwecke (öffentliche Berichterstattung) sind Foto- und Drehtermine kostenfrei, aber bei der Flughafenverwaltung anmeldepflichtig:
Telefon: +49 (0) 9292 977-131 oder -361
Telefax: +49 (0) 9292 977-135
E-Mail: presse(at)airport-hof.de oder online: www.airport-hof.de/photosession
Bedingungen:
- Film- oder Fototeams sind verpflichtet, die Dreharbeiten mit einer eigenen Haftpflichtversicherung abzusichern.
- Die Flughafen Hof-Plauen GmbH ist von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freigestellt.
- Für die beantragte Nutzung wird von der FHP ein Einweisungs-/Nutzungsprotokoll (Checkliste) gegen angelegt.
- Jedes Film- oder Foto Team benennt einen Verantwortlichen, der durch seine Unterschrift für die Beachtung dieser Regeln und der Flugplatzbenutzungsordnung (FBO) verantwortlich zeichnet.
- Foto-/Filmarbeiten in den freigabepflichtigen Bereichen (Piste und/oder Rollwege) sind nur nach vorheriger Einweisung, Genehmigung und Flugverkehrskontrollfreigabe mit Funkverbindung möglich. Auf Anweisung des Towers ist der freigabepflichtige Bereich binnen 10 min vollständig zu räumen!
- Film- und Fotoarbeiten sind im öffentlichen Bereich des Flughafens auch ohne Begleitung möglich.
- Das Team meldet sich zu Beginn der Dreharbeiten am TOR 1 / GAT-Eingang beim Betriebsdienst an.
- Für alle Film- und Fotoarbeiten, die nicht aus tagesaktuellem Anlass gemacht werden müssen, gilt eine Anmeldefrist von mindestens 14 Tagen.
- Bei der Anmeldung bitte Zeitrahmen, Drehorte und Anzahl der Teilnehmer angeben.
- Das FHP-Personal darf nur nach direkter Anfrage und mit vorheriger Genehmigung der FHP-Geschäftsführung gefilmt werden (Recht am eigenen Bild).
- Aufnahmen von Einrichtungen und Fahrzeugen eines Automobilerprobungsbetriebes am Flughafen sind in jedem Fall untersagt oder, wenn unvermeidlich, in der Postproduction unkenntlich zu machen.
- Grundsätzlich sind alle Kennzeichen von aufgenommenen Luftfahrzeugen unkenntlich zu machen (verpixeln, retuschieren).
- Kabel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gezogen werden, da sie eine Behinderung oder Unfallquelle für Passagiere und das Betriebspersonal darstellen können.
- Bei Aufnahmen mittels Drohnen/UAS auf dem Gelände ist die Produktionsfirma oder der Verantwortliche für die Einholung zusätzlicher Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. durch die Luftfahrtbehörden) selbst zuständig und hat diese bei der Luftaufsichtsstelle/Tower vor Aufnahmebeginn vorzulegen. Der Einsatz selbst ist jeweils mit dem Tower zu koordinieren.
- Die Genehmigung zur Ausstrahlung gilt nur für Sendungen als erteilt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den angemeldeten Arbeiten stehen.
- Eine spätere Ausstrahlung zur Bebilderung/Illustration anderer Themen/Beiträge ist unzulässig und wird hiermit untersagt bzw. muss daher einzeln genehmigt werden (kostenpflichtig).
- Die Flughafen Hof-Plauen GmbH erhält von den Aufnahmen grundsätzlich ein Belegexemplar.
- Bei strittigen Fragen entscheidet die FHP-Geschäftsführung bzw. der Tower unmittelbar.
- Die genannten Regeln und Bedingungen sind verbindlich!
Private Nutzer:
Fotoaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
- kostenfrei bis 2 Std.
- danach einmalig 20,00 €
Fotoaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen: pauschal 50,00 €
Fotoaufnahmen auf Testtrack/Multilane pauschal 50,00 €
Filmaufnahmen an festgelegtem Ort auf dem Vorfeld:
- kostenfrei bis 2 Std.
- danach einmalig 30,00 €
Filmaufnahmen auf Piste und/oder Rollwegen pauschal 100,00 €
Filmaufnahmen auf Testtrack/Multilane pauschal 75,00 €
Die Nutzungsdauer für private Nutzer beträgt maximal 4 Stunden!
Bitte beachten Sie, dass Film- und/oder Fotoaufnahmen zur aktuellen Berichterstattung ebenfalls anmelde- und genehmigungspflichtig sind. Diese Aufnahmen durch offizielle Journalisten und Reporter im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung in Presse, Rundfunk und Fernsehen sind von den Gebühren befreit.


Antrag auf Foto- und/oder Drehgenehmigung am Flughafen
Mo - Fr: 07.00 - 20.00 Uhr
Sa, So, Hol: 09.00 - 19.00 Uhr
Andere Zeiten: PPR
