Flugverkehr

Drohnen, Ballons & Lärmschutz

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise zu Drohnenflügen, Luftballonaufstiegen und Lärmschutz. Es werden Regelungen innerhalb der Kontrollzone erklärt und Online-Anträge bereitgestellt. Die Seite bietet kompakte Antworten auf häufige Fragen rund um den Flugbetrieb. Ein hilfreicher Service für alle, die in der Region wohnen oder fliegerisch aktiv sind.

Regeln zu Luftballons, Drohnen & UAS, Drachensteigen

Immer wieder wenden sich Bürger mit den verschiedensten Anliegen an uns, wenn es um Veranstaltungen unter Nutzung des Luftraums geht.

Damit es Ihnen leichter fällt, Ihre Vorhaben durchzuführen, geben wir Ihnen hier eine Übersicht, was es alles zu beachten gibt bzw. welche Ansprechpartner, Genehmigungen oder Freigaben sie von der Behörden und Flugsicherung benötigen.

Drohnenhinweis: Was wir nicht können

Die meisten Drohnen/UAV haben die Luftraumstruktur etc. einprogrammiert, was bedeutet, dass sie trotz von uns erteilter Freigabe nicht starten bzw. den Start verweigern können. Darauf haben wir keinen Einfluss! Der Drohnenpilot muss eine entsprechende Freischaltlizenz beim Hersteller beauftragen. Das können wir nicht.

Welcher Luftraum ist betroffen?

Sie können die Karte vergrößern, Ihren Ort suchen sowie links oben über den Pfeil Details abrufen.

Innerhalb der Kontrollzone Hof (CTR = kontrollierter Luftraum) gibt es noch einen „Inneren UAS“-Bereich (No-Fly-Zone) von 8 x 4 Km. In beiden Bereichen werden für Vorhaben im Rahmen des §21 LuftVO immerFlugverkehrskontrollfreigaben der Platzkontrollstelle Hof (Tower Hof) benötigt.

Unberührt hiervon sind ggf. zusätzliche behördliche Genehmigungen (z.B. des Luftamtes, des Ordnungsamtes, der Polizei etc.).

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Antrags- und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt.

Luftballone in der CTR

Innerhalb der CTR Hof ist für Aufstiege von Kinder-Luftballonen der Tower Hof zuständig.

Onlineformular Hof

Auflagen:

  • Antrag:JA, online hier
  • Freigabe: JA, die Freigabe wird durch den diensthabenden Lotsen in unserem Tower am Aufstiegstag mindestens 10 min vor der geplanten Zeit telefonisch an den Antragsteller erteilt.

Luftballone außerhalb CTR

Außerhalb der CTR Hof ist die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zuständig:

DFS-Onlineformular

Auflagen:

  • Antrag:JA Online und
  • Freigabe: JA, wenn der Aufstieg zwar außerhalb von Kontrollzonen stattfindet aber mehr als 500 Ballone gleichzeitig aufgelassen werden.

Drohnen & UAS

Innerhalb der CTR Hof und 8×4 Km-No-Fly-Zone ist für UAS und Drohnen der Tower Hof zuständig.

Onlineformular Hof

Auflagen:

  • Antrag: JA, online hier
  • Freigabe:JA, die Freigabe wird durch den Diensthabenden Lotsen am Aufstiegstag mindestens 10 min vor der geplanten Zeit telefonisch an den Antragsteller erteilt.

Drachensteigen

Das Aufsteigenlassen von Drachen/Schirmdrachen in weniger als 1,5 Km Entfernung von der Flugplatzbegrenzung (Zaun) ist verboten!

Das Steigenlassen außerhalb dieses Bereichs bedarf einer Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde, wenn das Halteseil länger als 100m ist.

Bei Seillängen über 100m ist das Seil bei Tage durch Fähnchen etc. kenntlich zu machen.

Online-Antrag für Ihr Vorhaben

Welche Besondere Nutzung des Luftraums in der Kontrollzone Hof möchten Sie beantragen? (Mehrfachauswahl möglich) *

Lärmbeschwerden

Immer wieder kommt es vereinzelt vor, dass vermeintlich Luftfahrzeugführer zu niedrig über bewohntes Gebiet geflogen sind. Sollte sich dies häufen, wäre der Lärmschutz entsprechend betroffen.

Anfragen und Hinweise zu möglichen Lärmschutzverstößen richten Sie bitte nicht an den Tower Hof, sondern an folgende für uns zuständige Behörde:

Luftamt Nordbayern
Telefon: +49 (0)911 52700-39
Fax: +49 (0)911 52700-51
E-Mail: fluglaerm(at)reg-mfr.bayern.de

Lärmtelefon mit Mailbox: +49 (0)911 28500865

Ralf KaußlerCEO+49 (0)9292 / 977 – 0info@airport-hof.de

Mo - Fr: 07.00 - 20.00 Uhr
Sa, So, Hol: 09.00 - 19.00 Uhr
Andere Zeiten: PPR