Bundeswehr

Übungsflüge der Bundeswehr

Auf der Seite  gibt es Informationen zu Bundeswehr-Übungsflügen. Die Seite bietet kompakte Antworten auf häufige Fragen rund um den Flugbetrieb. 

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen hier zusammengestellt:

Antwort: JA

Die Begründung ist einfach:

Der Flughafen Hof ist als Verkehrslandeplatz für den öffentlichen Luftverkehr genehmigt und zugelassen. Als solcher steht er allen Luftfahrzeugen gemäß Betriebsgenehmigung zur Nutzung zur Verfügung. Hier wird nicht zwischen Zivil und militärisch (egal ob Bundeswehr oder NATO-Staaten) unterschieden!

Einschränkung für eine Nutzung von zivilen Verkahrslandeplätzen ergeben sich daher maximal aus der örtlichen Infrastruktur, Pistenlänge und -breite, Vorfeldgrößen, Tragfähigkeit der Flugbetriebsflächen und dem vorhandenen Brandschutz.

Umgekehrt dürfen zivile Luftfahrzeuge mit Genehmigung durch militärische Lufträume fliegen oder mit Genehmigung des Standortkommandanten auch auf rein militärischen Flugplätzen landen.

Dies ist im internationalen Luftfahrrecht der ICAO (Internationale Luftfahrtbehörde) als auch auf europäischer Ebene durch Rechtsakte der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde) geregelt.

Wie bereits erwähnt, kann unser Flughafen jederzeit auch von militärischen Luftfahrzeugen angeflogen werden.

Neben Durchflügen durch unsere Kontrollzone, gibt es natürlich auch Landungen und Starts von Militärhubschraubern verschiedenster Größe und Nationalität.

Was machen diese Hubschrauber bei uns?

Kleinere Hubschrauber (z.B. EC35 und EC45) – teilweise auch in ziviler Lackierung – führen Ausbildungsflüge für zukünftige Militärpiloten zu/von uns nach Sicht- und Instrumentenflugregeln durch und nutzen die Gelegenheit zwischen den Flügen zur Betankung.

Größere Hubschrauber (z.B. CH53 der Bundeswehr, US Army Black Hawks) kommen zur Betankung. Gerade die beiden CH53-Geschwader in Laupheim und Holzdorf nutzen diese Möglichkeit, da sich Hof genau auf Hälfte der Strecke befindet.

Außerdem wurde Hof in der Vergangenheit durch die CH53 Hubschrauber auch als Tankbasis bei Flügen zur Waldbrandbekämpfung genutzt.

Die Bundeswehr hält sich an sämtliche An- und Abflugverfahren wie andere Flugzeuge auch. Dies betrifft bei Sichtflug das Einhalten der Platzrunde, aber auch das Vermeiden von Überflügen über bebautem Gebiet soweit dies mit einem Luftfahrzeug dieser Größenordnung möglich ist. Es kann also nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Flugzeuge als tief und laut wahrgenommen werden, tatsächlich aber die Flugroute, Platzrunde und An-/Abflug aber im Rahmen des Erlaubten liegt.

Kurz um: Ja!

Wobei zu beachten ist, dass eine große Maschine (z.B. A400M) in gleicher Höhe aufgrund der Größe immer niedriger wirkt, als eine kleine Propellermaschine.

Militärische Flüge halten sich stets an die geltenden Luftfahrtregeln (Sicherheitsmindeshöhe für Sichtflüge), dürfen aber davon auch abweichen. Dies betrifft auch das Unterschreiten der Mindesthöhe, da hier andere Regularien gelten.

Grundsätzlich fliegen die Maschinen bei Sichtflügen in einem Höhenband von ca. 500 FT (=150m überGrund) bis 1500FT (= 500m über Grund). Zum Zwecke der Landung und des Starts darf die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten werden.

Da es in einer Kontrollzone wie Hof keine veröffentlichten Platzrunden gibt (die dem Piloten zur Einteilung seiner Landevorbereitungen dienen und immer etwa 1000 FT höher als die Flugplatzhöhe üNN angelegt sind), teilt sich der Pilot seine Platzrunde selbst ein. Es sei denn er bekommt eine entsprechende Anweisung des Towerlotsen.

So kommt es, dass bei einer Platzrunde ein Haus überflogen wird und bei der nächsten ggf. nicht. Alle Piloten sind bemüht größere Ortschaften zu meiden, sofern dies die Leistungsdaten des Luftfahrzeuges zulassen. Sicherheit geht vor!

Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt.

Einfach beantwortet, macht es immer einen Unterschied, ob man einen Leerflug zu Trainingszwecken durchführt, oder ob man Passagiere und deren Gepäck befördert.

Im Fall der Transportflugzeuge der Bundeswehr wird kein oder wenn dann nur bestimmtes Material zu Übungszwecken geladen. Dabei gibt sich die Bundeswehr eigene Regularien hinsichtlich des Abfluggewichtes, damit ein Betrieb bei uns auch sicher und erfolgreich durchgeführt werden kann.

Im Passagierbereich hingegen geben sich die Airlines oft über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus zusätzliche eigene Regularien für den Betrieb und schreiben diese in das sog. “Flight Operations Manual”.

Dort legt die Airline bspw. fest, dass nur Flughäfen mit aktiver Flugsicherung, Sicherheitsbereich, Instrumentenanflugverfahren, entsprechenden Hindernisfreihöhen und auch einer Mindestlandebahnlänge abhängig vom jeweiligen Flugzeugmuster angeflogen werden dürfen. Hier lief die Entwicklung ab den 1990er Jahren zu großen Flugzeugmodellen der Muster Boeing 737 und Airbus A320 etc. hin. Für diese Typen wäre ein Betrieb auf unserer Landebahn zwar technisch teilweise möglich, aber jedoch wegen weiterer, einschränkender Regularien nicht wirtschaftlich genug.

In diesem Zusammenhang fragen viele Bürger auch:

Warum Passagierflugzeuge auf kurzen Landebahnen im Mittelmeerraum fliegen und bei uns aber nicht?

Ohne zu weit in die Flugphysik einzutauchen: Die Höhe des Flugplatzes über dem Meeresspiegel, Temperatur, Luftfeuchte, Luftdruck und sich daraus ergebend die Dichtehöhe sind auf Meeresniveau anders (besser) als bei uns mit einer Höhe von rund 600 m üNN. Würde man unsere Pistenlänge von 1480m unter Idealbedingungen auf Meeresniveau herunterrechnen, würde dort die Hälfte der Länge ausreichen. Soviel macht alleine der Höhenunterschied aus…

Laut Mitteilung der Bundeswehr plant diese max. 8 mal im Monat unseren Flughafen für Trainingszwecke der Flugzeugtypen A400M und C130J Hercules zu nutzen.

Das wissen wir leider auch nicht.

Die Bundeswehr plant ihre Trainingsflüge eigenverantwortlich. Im besten Fall bekommen wir eine kurze Ankündigung per Email und aufgrund dessen mit max. 1 Stunde Vorlauf einen Flugplan übermittelt. Aber auch ein spontaner Funkspruch bei taktischen Sichtflügen kurz vor der Kontrollzone (CTR) würde für einen Anflug ausreichen, was aber nicht im Voraus planbar ist.

Auch die Flugpläne sind nicht verbindlich, solange die Maschinen nicht tatsächlich gestartet sind, so kann es noch zu Verzögerungen oder gar Streichungen des Flugvorhabens kommen.

Auf die Planungen der Bundeswehr haben wir keinen Einfluss.

Ralf KaußlerCEO+49 (0)9292 / 977 – 0info@airport-hof.de

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